Regionale Wertschöpfung
Neben den Beiträgen zu den Klimazielen und der Versorgung mit erneuerbarer Energie leistet der Bürgerwindpark Mechtersen einen signifikanten Beitrag zur lokalen und regionalen Wertschöpfung und damit zur wirtschaftlichen Entwicklung des Landkreises Lüneburg und zum Wohlstand seiner Bürgerinnen und Bürger.
Eine aktuelle Untersuchung für den mit dem Landkreis Lüneburg vergleichbaren Landkreis Rotenburg (Wümme), zeigt, dass durch den geforderten Ausbau der Windenergie auf 4 Prozent der Kreisfläche eine regionale Wertschöpfung in Höhe von insgesamt bis zu rund 1,1 Mrd. EUR bis 2040 erzielt werden kann (siehe Deutsche Windguard (2024), Kommunale Wertschöpfung durch Windenergieprojekte im Landkreis Rotenburg (Wümme), Varrel: Februar 2024).
Woraus ergibt sich die regionale Wertschöpfung von Windparks?
Grundsätzlich wird zwischen den direkten regionalökonomischen Effekten und der kommunalen Wertschöpfung unterschieden.
Die regionalökonomischen Effekte umfassen die wirtschaftlichen Zuwächse bei privatwirtschaftlichen Akteuren wie Flächeneigentümer und bei lokalen und regionalen Dienstleistern für die Planung, den Bau und den Betrieb von Windparks. Bei Bürgerwindparks wie in Mechtersen werden diese durch Ausschüttungen an die Gesellschafter vor Ort und an die direkt beteiligten Bürger verstärkt.
Die kommunale Wertschöpfung ergibt sich aus Gewerbesteuereinnahmen, aus der rechtlich festgeschriebenen Beteiligung von Kommunen nach § 6 EEG, aus Genehmigungsgebühren und aus möglichen Ersatzzahlungen für Ausgleichsmaßnahmen. Bei Bürgerwindparks, bei denen wie in Mechtersen die Gemeinde und die Samtgemeinde direkt als Gesellschafter beteiligt sind, erhöht sich die kommunale Wertschöpfung darüber hinaus durch die Gewinnausschüttungen an die beteiligten Kommunen.
Zusätzlich spielen auch indirekte Effekte wie die Erhöhung der Beschäftigung in Genehmigungsbehörden oder durch Ansiedelung von Wartungspersonal für Windenergieanlagen eine Rolle bei der regionalen Wertschöpfung. Indirekt kann beispielsweise die lokale Bauwirtschaft profitieren, wenn die Gewinnausschüttungen aus der Windenergieerzeugung für Baumaßnahmen verwendet werden. Gleiches gilt auch für regionale Anbieter von Investitionsgütern für die beteiligten landwirtschaftlichen Betriebe.
Wie stellt sich das im Einzelnen für den Bürgerwindpark Mechtersen dar?
Bezogen auf die einzelnen Projektphasen gehen wir nach derzeitiger Planung von folgenden regionalen Wertschöpfungseffekten unseres geplanten Bürgerwindparks aus:
Projektphase | Regionalökonomische Wertschöpfung | Kommunale Wertschöpfung |
Phase 1: Vorplanung | Auftragsvergabe an regionale Projektentwickler | - |
Phase 2: Projektierung | Auftragsvergabe an regionale Projektentwickler
| Genehmigungsgebühren an den Landkreis ggf. Ersatzzahlungen für Eingriffe in die Natur |
Phase 3: Bau | Auftragsvergabe an regionale Projektentwickler
Auftragsvergabe an regionale Bauwirtschaft für Wegebau, Tiefbau, Kabelverlegung
Vergütung für forstwirtschaftliche Maßnahmen, einschließlich Erst- und Wiederaufforstung | -
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Phase 4: Betrieb | Regionale Auftragsvergabe für technische Betriebsführung
Regionale Beauftragung für kaufmännische Unterstützung der Betriebsführung
Steuerberatung
Gewinnausschüttung an Gesellschafter
Gewinnausschüttung an beteiligte Bürger
Pachtzahlungen an Flächeneigentümer | Gewerbesteuereinnahmen (Sitz der Gesellschaft ist Mechtersen)
Einkommens- und Umsatzsteueranteile (gem. Verteilungsschlüssel)
Finanzielle Beteiligung der Kommunen nach § 6 EEG
Gewinnausschüttungen an Gemeinde und Samtgemeinde als Gesellschafterinnen
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Erstellt in Anlehnung an Deutsche Windguard (2024), Kommunale Wertschöpfung durch Windenergieprojekte im Landkreis Rotenburg (Wümme), S. 12